Erweiterte Notbetreuung

Hiermit leiten wir folgende Informationen des Landkreises Vechta weiter.

Falls Sie zu den u. g. Berufsgruppen zählen und eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, setzen Sie sich bitte vormittags telefonisch mit uns in Verbindung.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Weisung vom 13.03.2020 hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Gesundheitsämter angewiesen, den Betrieb von sämtlichen Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten und der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege mit Wirkung vom 16.3.2020 bis einschließlich 18.04.2020 zu untersagen. Ausgenommen von dieser fachlichen Weisung ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen.

Ziel der Untersagung des Betriebs der Gemeinschaftseinrichtungen ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Corona Virus SARS-CoV-2 hier in Niedersachsen. Dazu sollen Infektionsketten unterbrochen werden.

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Nach Mitteilung des Landessozialamtes vom 24.03.2020 gilt

Personal, das in Bereichen der Sozial- und Eingliederungshilfe tätig ist, auch als Teil der kritischen Infrastruktur und kann deshalb auf die Notbetreuungsangebote zugreifen.

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat mit Weisung vom 19.03.2020 klargestellt, dass Kinder ab sofort in die Notbetreuung auch dann aufgenommen werden, wenn allein eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu einer der o.a. Berufsgruppen zu rechnen ist und ohne Notbetreuung an der Ausübung der erforderlichen Berufstätigkeit gehindert wäre.

Ich bitte Sie, dies bei der Zulassung von Kindern zu den Notgruppen ab sofort zu beachten.

Bitte beachten Sie regelmäßig die Internetseite des Landkreises Vechta mit ihren aktuellen Hinweisen. Hier gibt es einen Fragenkatalog zur Schließung von Schulen und Kita´s, der regelmäßig aktualisiert wird.

Zudem weise ich auf die Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums hin.

Hier finden Sie alle Basisinformationen zu COVID-19 (Corona) und ebenfalls Fragen und Antworten zur Einrichtungsschließung und Notbetreuung  für Schulen und Kindertageseinrichtungen.

Mit freundlichem Gruß

Landkreis Vechta

Der Landrat

Im Auftrage

Claudia von Döllen

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