Informationen für unsere Eltern zum Schulausfall aus der Rundverfügung der Landesschulbehörde vom 13.03.2020

Eine Notbetreuung findet von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr statt. Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen.  Die Notbetreuung darf nur Kinder aufnehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Hierzu gehören:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Die Osterferien finden wie geplant statt. In den Osterferien ist keine Notbetreuung zu gewährleisten. Auch das Familienbüro bietet keine Ferienbetreuung an!!!

Das Mittagessen bei der Cateringgesellschaft Himmelsthür in Wildeshausen ist für die gesamte Schule abbestellt.

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